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Bevor ein Arzneimittel vom Institut für Arzneimittel neu zugelassen wird oder neue Therapiekonzepte unbedenklich den Patienten angeboten werden können, sind wissenschaftliche Untersuchungen, so genannte Studien erforderlich.
Durch wissenschaftliche Untersuchungen muss wissenschaftlich belegt werden, dass neue Therapiekonzepte wirksam sind und dem Patienten Vorteile bezüglich der Therapieergebnisse bringen. Klinische Studien sind unabdingbar um Fortschritte für die Krebsbehandlung zu erreichen und um für Patienten die besten und effektivsten Therapiestrategien entwickeln zu können. Fragen Sie Ihren Arzt nach klinischen Studien. Bevor eine Studie begonnen werden kann, sind strenge wissenschaftliche und gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Das Studienprotokoll wird in der Regel von verschiedenen “Experten” des jeweiligen Fachgebietes auf Basis neuester wissenschaftlicher Daten erstellt, von einem unabhängigen Ethikkomitee begutachtet, der Bundesbehörde gemeldet und es ist eine Patientenversicherung abzuschließen. Die Chemotherapie des Eierstock-, Eileiter- und Bauchfellkrebs sollte vorzugsweise im Rahmen von klinischen Studien erfolgen, um die Datenlage für die Patientinnen zu verbessern und um die erreichten Fortschritte weiter zu optimieren. Ferner sind Patienten in klinischen Studien unter “besonderer Betreuung”, sie erhalten in der Regel innovative und neueste Therapiekonzepte, deren “Überprüfung” und “Anwendung” nur in Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung für die Patienten möglich ist. Auf dem weltweit größten Krebskongress der Amerikanischen Gesellschaft für Onkologie (ASCO) in New Orleans 2000 konnte die österreichische Arbeitsgruppe um A. Gnant zeigen dass Patientinnen mit Brustkrebs innerhalb von klinischen Studien im Vergleich zu Patientinnen außerhalb von Studien deutlich länger lebten.
Zur Wahrung des Versicherungsschutzes ist es allerdings erforderlich:
Eine andere medizinischen Behandlung während der Dauer der Prüfung nur mit Zustimmung des Prüfarztes aufzunehmen (dies gilt selbstverständlich nicht für Notfälle; in diesem Fall ist der Prüfarzt aber zu informieren),
alle zweckmäßigen Maßnahmen zur Aufklärung der Ursache und des Umfangs und zur Minderung des Schadens zu treffen,
Ihre behandelnden Ärzte, Kranken- oder Sozialversicherer auf Verlangen des Patientenversicherers zu beauftragen, Berichte über den Gesundheitsschaden zu erstellen und diese auch zur Auskunftserteilung zu ermächtigen.
Freiwillige Teilnahme
Die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Untersuchung ist vollkommen freiwillig und Sie können jederzeit von der Zusage zur Teilnahme an dieser Untersuchung zurücktreten. Wenn Sie das tun, wird der behandelnde Arzt Sie nach bestem Wissen und Gewissen weiter behandeln. Es entstehen Ihnen hierdurch keinerlei Nachteile. Sie haben die Möglichkeit, zu jeder Zeit mit den verantwortlichen Ärzten dieses Projektes über den Fortgang der Therapie zu sprechen. Vertraulichkeit und Eingabe persönlicher Daten Daten und Informationen aus Ihren Krankenunterlagen, die über den Verlauf der Erkrankung und bestimmte Untersuchungsergebnisse Auskunft geben, werden im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung in anonymisierter Form aufgezeichnet und ausgewertet. Es wird zugesichert, dass alle beteiligten Personen und Organisationen die erhaltenen Informationen mit größter Vertraulichkeit behandeln. Sie werden in keinem Bericht über diese klinische Untersuchung als Person identifizierbar sein. Die Datenverarbeitung erfolgt streng nach den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Sie haben das Recht, sich jederzeit über Art und Ausmaß der übermittelnden Daten bei den Sie betreuenden Ärzten zu informieren. Abschließend möchten wir Sie bitten, der Teilnahme an wissenschaftlichen Konzepten zuzustimmen, und hierdurch einen wichtigen Beitrag zum Fortschritt im Kampf gegen den Krebs zu leisten.
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